Brandgefahr
Waldbrandgefahrenstufe

Mit dem Start der Waldbrandsaison 2014 wurde auch in Mecklenburg-Vorpommern das neue bundeseinheitliche System der Waldbrandgefahrenstufen eingeführt. Die Waldbrandgefahr wird nun in allen Bundesländern in Form genannter Waldbrandgefahrenstufen von 1 bis 5 an die internationale Skalierung angespasst.
Die Waldbrandgefahrenstufen werden in Mecklenburg-Vorpommern durch neun Leitforstäümter für den Waldbrandschutz regional festgesetzt und bekanntgemacht. Ab Gefahrenstufe 2 wird über gestaffelt Maßnahmen zur Waldbrandüberwachung und -vorbeugung entschieden. Dies sind vor allem Aktivierung von Bereitschaftsdiensten, Betrieb der automatischen Waldbrandfrüherkennungssysteme oder die Sperrung von Waldgebieten. Sowohl Forstbehörden, amtliche und ehrenamtliche Brandschutzorgane, als auch Waldbesitzer und -besucher können sich so gut auf die jeweilige Waldbrandgefahr einstellen.
(Quelle: forstpraxis.de)
Für den Bereich Lübtheen ist das Leitforstamt Jasnitz, Lange Straße 21 in 19230 Jasnitz, Telefon 038751 339-0, zuständig.
Lübtheen | X | ||||
Gefahrenstufe | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Beschreibung | sehr geringe Gefahr | geringe Gefahr | mittlere Gefahr | hohe Gefahr | sehr hohe Gefahr |
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